Bodenschätzung im Landkreis Ostallgäu und Landsberg

 Durchführung der Schätzung / Schätzungsausschuss

Wenn sie auf dem Land wohnen, bzw. dort spazieren gehen, kann es passieren das sie folgendes erleben:

Mehrere Leute (meistens 4 Personen) gehen in einer Linie über eine Wiese/Acker, einige haben ein längliches Metallstück in der Hand und einer einen verdammt großen Hammer. Einer in der Mitte hat einen Tablet PC umgehängt sowie einen Rucksack mit einer Pilz-Antenne(GPS) und ruft immer nach einer gewissen Strecke: Halt, oder Stopp. An dieser Stelle beginnen die Leute plötzlich das Metallstück in den Boden zu drücken bzw zu schlagen. Dann werden dem in der Mitte von den anderen Zahlen zugerufen die dieser in seinen PC tippt. Das ganze wiederholt sich nach weiteren 50m. Irgendwann laufen alle zu einer Gruppe zusammen und diskutieren irgendetwas.

Sollten sie so etwas sehen, dann haben sie die Bodenschätzer bei der praktischen Arbeit ertappt.

Nachfolgend die Beschreibung dieser Arbeit:

Was hat der VB für Arbeiten bei einer Nachschätzung?

  • in Zusammenarbeit mit dem Amtlich Landwirtschaftlichem Sachverständigem (ALS) werden die entsprechenden Gemarkungen festgelegt.
  • Der VB bereitet die Nachschätzungsfeldkarten entsprechend vor.
  • während der Schätzung werden die Schätzungsergebnisse durch den VB erfasst und auf der Feldkarte eingezeichnet.
  • Nach Beendigung der Nachschätzung zeichnet der VB sog. Nachschätzungsurkarten, die dann durch die Vermessungsverwaltung erfasst werden.
  • Die Schätzungsergebnisse und die daraus resultierenden Karten werden dann veröffentlicht, dadurch wird jedem Grundstückseigentümer die Möglichkeit gegeben die Schätzung einzusehen und ggf. Einspruch einzulegen.

Durchführung der Schätzung:

Wenn für eine Fläche eine Schätzung ansteht wird diese Fläche durch den ALS und zwei Ehrenamtliche Schätzer (also in einer Dreiherreihe) im Abstand von jeweils 50m abgegangen und alle 50m eine Bodenprobe mit dem Bohrer entnommen. Die dabei ermittelten Wertzahlen werden vom VB auf der Feldkarte vermerkt. Wenn die Fläche entsprechend abgebohrt ist und nach den jeweiligen Bodenarten abgegrenzt ist, werden die Ergebnisse der einzelnen Proben zusammengefasst und eine Wertzahl für die gesamte Fläche gebildet. Beim dazu festgesetzten sog. bestimmenden Bohrloch wird dann ein entsprechender Beschrieb (bis 1m Tiefe) festgesetzt.

Aus diesen Daten ergibt sich dann die jeweilige Schätzung.

Beispiel für einen Grünlandbeschrieb:

 L

 II

 55

 /

50 

 Bodenart Bodenstufe Klima Wasserstufe  Grünlandgrundzahl  Grünlandzahl


Erläuterungen (vereinfacht)

Bodenart L = Lehmboden

Bodenstufe II =  Stärke der Humusauflage

Klimastufe b =  durchschnittliche mittlere Jahrestemperatur von 7,0 - 7,9 Grad Celsius

Wasserstufe 2= Wasserverhältniss des Bodens, 1= trocken, 5= sehr nass

Grünlandgrundzahl= Wertzahl des Bodens gem. Grünlandschätzungsrahmen (vor Abschlägen)

Grünlandzahl= Wertzahl des Bodens nach Anrechnung verschiedener Abschläge

 

Schätzungsausschuß

Die sog. Bodenschätzungskommission (Schätzungsausschuß) besteht aus:

  • dem Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen (ALS), dies ist ein Angestellter mit Landwirtschaftsstudium 
  • den Ehrenamtlichen Schätzern, dies sind Landwirte mit Meisterausbildung, die bei der Nachschätzung mitwirken. ( bei der jeweiligen Nachschätzung sind immer 2 Ehrenamtliche Schätzer beteiligt)
  • Der Schätzungsausschuß wird unterstützt durch den Vermessungstechnischem Beamten (VB), (also meine Wenigkeit), dies ist ein Finanzbeamter mit normaler Finanzausbildung. Die Ausbildung bzw. Weiterbildung für diese Tätigkeit erfolgt durch das Landesamt für Steuern.

Ich selbst als VB habe bei der Schätzung des Bodens kein Mitspracherecht (ich habe schließlich auch nicht die dafür passende Ausbildung).

Der Schätzungsausschuß wird tätig bei:

  1. Nachschätzung nach Feldvergleich, nach dem Bodenschätzungsgesetz ist im Turnus von längstens 20 Jahren ein Feldvergleich mit anschließender Nachschätzung veränderter oder neuer Flächen durchzuführen.
  2. Nachschätzung nach Flurbereinigung, während sich die "normale" Nachschätzung lediglich auf Flächen bezieht die einer Veränderung unterworfen waren, umfasst die Nachschätzung nach Flurbereinigung die gesamte Fläche des Flurbereinigten Gebietes.
  3. Nachschätzung auf Antrag, jeder Grundstückseigentümer kann bei einer offensichtlichen Veränderung eine Überprüfung der Schätzung beim zuständigen Finanzamt beantragen. Er erhält dann nach Überprüfung und einer evtl durchzuführenden Neuschätzung eine Bescheinigung für das betreffende Grundstück.