Bodenschätzung im Landkreis Ostallgäu und Landsberg

Die Bodenschätzungsstelle des Finanzamtes betrachtet sich grundsätzlich als Dienstleister

Sie haben immer die Möglichkeit uns zu kontaktieren, wenn sie Rückfragen betreffend der Bodenschätzung haben. Wenn sie unsicher sind, ob ein Antrag überhaupt möglich oder notwendig ist, rufen sie mich doch vorher an.

Kontaktdaten VB Rademacher :

Antrag auf Nutzungsartenprüfung

Sie können als Grundstückseigentümer immer einen Antrag auf Nutzungsartenprüfung stellen. Dies kann vorkommen wenn sie ein Grundstück haben bei dem sich die Nutzungsart ihrer Meinung nach geändert hat.

Beispiel:

  • sie haben ein Grundstück bei dem laut Kataster eine Waldfläche vorhanden ist, in Wirklichkeit ist diese aber nicht vorhanden
  • sie haben ein Grundstück das als Grünland/Ackerland geschätzt ist, sie haben aber schon vor längerer Zeit aufgeforstet
  • ihnen erscheint die Nutzungsart laut Kataster nicht zutreffend

In diesem Fall stellen sie einen formlosen Antrag an: 

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Antrag auf Nachschätzung

Sie können als Grundstückseigentümer einen Antrag auf Nachschätzung stellen, wenn sich die Grundlagen für die Schätzung maßgeblich und erheblich geändert haben.

In diesem Fall können sie einen formlosen Antrag ebenfalls an die o.g. Anschrift schicken.Ich leite diese Anträge an den zuständigen ALS weiter.

Die Nachschätzung oder Nutzungsartenprüfung kann durchaus für sie sinnvoll sein (Vorlage bei anderen Behörden, Flächengröße für Förderungen u.a.)

Sie erhalten von uns nach durchgeführter Überprüfung eine Einzelbescheinigung für das Grundstück. Diese Bescheinigung gilt solange bis die Gemarkung erneut nachgeschätzt wird.

Wenn sie Grundstücke haben,die nicht im Bereich des Finanzamts Kaufbeuren/Landsberg liegen stellen sie die obigen Anträge an das für sie zuständige Finanzamt. Der zuständige VB/ALS erhält dann diese Schreiben.

Sie können auch über das Kontaktformular mit mir in Verbindung treten: