Begriffe der Bodenschätzung: Folgende Begriffe werden ihnen im Rahmen der Bodenschätzung immer wieder begegnen (keine abschließende Aufzählung) Gemarkung Eine Gemarkung ist eine zusammenhängende, aus einer größeren Anzahl Flurstücken bestehende Fläche des Katasters. Sie wird mit einem Eigennamen (meist mit dem Namen der auf ihr befindlichen Ortschaft) benannt. In Bayern gibt es 7804 Gemarkungen Gemeinde: Fest umrissene Fläche des Katasters, die aus einer oder mehreren Gemarkungen besteht. In Bayern gibt es 2056 Gemeinden Grabloch: räumlich festgelegter Standort für die Beschreibung des Bodenprofils einer Schätzungsfläche Tagesabschnitt: Unterteilung der Gemarkung in weitere Abschnitte aus Gründen der Übersichtlichkeit (bei der Reichsbodenschätzung der Abschnitt der an einem Tag geschätzt wurde) Hutung: Fläche geringer Ertragsfähigkeit die nur eine extensive Weidenutzung zulässt Streu: Hutungen und Streu erhalten im Beschrieb keine Grünlandgrundzahl sondern nur eine Grünlandzahl (bis max.25) mit der Bezeichnung Str oder Hu Beispiel: L III b3 - 10 Str Schätzungsausschuss: Setzt sich zusammen aus dem Amtlich Landwirtschaftlichen Sachverständigen und den Ehrenamtlichen Bodenschätzern. Bundesschätzungsausschuss: Kommission des Bundesfinanzministeriums, die zuständig ist für die Einwertung der Bundesmusterstücke Forstgemarkung: Eine Gemarkung die nur aus Waldbestand besteht und keinerlei landwirtschaftliche Flächen enthält. Bodenschmecker/Bodenschnüffler: so werden wir von der Bodenschätzungsstelle "sehr liebevoll" von den Kollegen im Finanzamt bezeichnet. Allerdings muss eines klargestellt werden: Wir essen keinen Boden ( nur ab und zu mal naschen) Flächenmaße: 1 Ar: = 100 m² 1 Hektar: = 100 Ar = 10.000 m² Im Landwirtschaftlichen Bereich wird auch heute noch der Begriff Tagwerk benutzt. Ertragsmeßzahl: Die Ertragsmeßzahl (EMZ) ist Ausdruck für die Ertragsfähigkeit eines Grundstücks. Sie ist im Liegenschaftskataster für jede Acker-/ Grünlandfläche ausgewiesen. Das Bodenschätzungsergebnis der jeweiligen Fläche ist Berechnungsgrundlage für die EMZ. Die EMZ wird folgendermaßen berechnet: Beispiel: sie haben eine Fläche von 11.300 m² mit einer Schätzung: L II b2 50/44 dies ergibt eine EMZ von 4972 Die Ertragsmeßzahl ist eine der Grundlagen für die Einheitsbewertung landwirtschaftlicher Betriebe und damit Bestandteil des Einheitswertes. |